AGB – Vermietung von Notstromgeneratoren

Rauber & Rauber GbR · Wollmershausen 15/1 · 74564 Crailsheim (nachfolgend „Vermieter“)

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Notstromgeneratoren sowie ggf. Zubehör (z. B. Kabel, Adapter, Verteiler) zwischen dem Vermieter und seinen Kunden („Mieter“).

  2. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss

  1. Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

  2. Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Anfrage des Mieters schriftlich (z. B. per E-Mail/WhatsApp) bestätigt oder die Mietsache übergibt.

3. Mietgegenstand und Zubehör

  1. Vermietet werden Notstromgeneratoren und ggf. Zubehör gemäß Auftrags-/Mietbestätigung.

  2. Technische Daten, Leistungsangaben und Ausstattungsmerkmale werden nach bestem Wissen angegeben; maßgeblich ist die Mietbestätigung bzw. das Übergabeprotokoll.

4. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe

  1. Die Mietdauer ergibt sich aus der Mietbestätigung. Eine Tagesmiete gilt – sofern nicht anders vereinbart – für maximal 24 Stunden ab Übergabe. Eine Wochenmiete gilt – sofern nicht anders vereinbart – für 7 Kalendertage ab Übergabe.

  2. Die Übergabe erfolgt nach Vereinbarung durch Abholung oder Lieferung. Der Mieter hat bei Übergabe die Mietsache zu prüfen; erkennbare Mängel sind im Übergabeprotokoll festzuhalten.

  3. Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort.

  4. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Verspätung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietpreises (anteilig pro Tag) zu verlangen. Weitergehende Schäden (z. B. Ausfallvermietung) bleiben vorbehalten.

5. Preise, Kaution, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in der Mietbestätigung vereinbarten Preise.

  2. Kaution: Der Vermieter kann eine Kaution verlangen. Höhe, Fälligkeit und Rückzahlung richten sich nach der Mietbestätigung. Der Vermieter ist berechtigt, fällige Forderungen (z. B. Schäden, Reinigung, fehlender Kraftstoff, Verspätung) mit der Kaution zu verrechnen.

  3. Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – vor Übergabe fällig (z. B. per Überweisung/Bar/Instant Payment).

  4. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die Herausgabe der Mietsache zu verweigern bzw. die Mietsache zurückzufordern.

6. Lieferung/Transport und Abladen

  1. Lieferung/Abholung durch den Vermieter erfolgt nur nach Vereinbarung. Kosten werden – sofern vereinbart – nach km Fahrstrecke und Stundensatz berechnet und in der Mietbestätigung ausgewiesen.

  2. Abladung/Verbringung: Der Mieter stellt am Einsatzort die erforderlichen Voraussetzungen zum Abladen/Verbringen bereit (z. B. Stapler/Hebegerät, tragfähiger Untergrund, Zufahrt).

  3. Wartezeiten oder Mehraufwand aufgrund fehlender Voraussetzungen können zusätzlich berechnet werden.

7. Einweisung, Anschluss und Betrieb

  1. Eine Einweisung in die grundlegende Bedienung ist – sofern angeboten – Bestandteil der Übergabe.

  2. Anschluss/Installation (z. B. Einspeisung in Haus-/Betriebsnetz, Umschaltung, Elektroarbeiten) ist nicht Bestandteil der Miete, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Sofern der Vermieter Anschlussleistungen erbringt, erfolgen diese nur nach Aufwand und – soweit erforderlich – durch fachkundige Personen.

  3. Der Mieter ist für den sachgemäßen und sicheren Betrieb verantwortlich und hat alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften sowie Herstellerhinweise, einzuhalten.

  4. Die Generatoren sind – soweit angegeben – nur für Outdoor-Einsatz bestimmt. Betrieb in geschlossenen Räumen ist untersagt (u. a. CO-Gefahr).

8. Kraftstoffregelung (Diesel)

  1. Kraftstoff ist – sofern nicht anders vereinbart – nicht im Mietpreis enthalten.

  2. Rückgabe erfolgt grundsätzlich voll/voll.

  3. Bei Rückgabe mit geringerem Füllstand ist der Vermieter berechtigt, den fehlenden Kraftstoff sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für das Betanken zu berechnen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

9. Pflichten des Mieters, Sorgfalt, Untermiete

  1. Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, vor Überlastung zu schützen und vor Diebstahl sowie Witterungseinflüssen angemessen zu sichern.

  2. Der Mieter hat den Generator ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.

  3. Untermiete/Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.

  4. Der Mieter hat dem Vermieter Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen und eigenmächtige Reparaturen zu unterlassen (außer zur Gefahrenabwehr).

10. Störungen, Mängel, Reparaturen

  1. Treten während der Mietzeit Störungen/Mängel auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

  2. Der Vermieter entscheidet über Reparatur, Austausch oder andere Maßnahmen.

  3. Kosten für Schäden, die durch unsachgemäßen Betrieb, Fehlbedienung, Überlastung, unzureichende Sicherung, Fremdeinwirkung oder nicht genehmigte Eingriffe entstehen, trägt der Mieter.

11. Haftung

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  4. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemäßem Anschluss/Installation, fehlerhafter Einspeisung, mangelnder Absicherung oder Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften resultieren, sofern nicht vom Vermieter schuldhaft verursacht.

12. Verlust, Diebstahl, Beschädigung

  1. Der Mieter trägt während der Mietzeit das Risiko von Verlust, Diebstahl und Beschädigung, soweit diese nicht durch den Vermieter verursacht wurden.

  2. Diebstahl ist unverzüglich der Polizei und dem Vermieter zu melden; ein Aktenzeichen ist vorzulegen.

  3. Bei Verlust/Diebstahl ist der Vermieter berechtigt, den Wiederbeschaffungswert zu verlangen.

13. Versicherung

  1. Eine Versicherung der Mietsache (z. B. gegen Diebstahl/Schäden) ist – sofern nicht anders vereinbart – Sache des Mieters.

  2. Sofern der Vermieter eine Versicherung abgeschlossen hat, begründet dies keinen Anspruch des Mieters; Selbstbehalte und nicht gedeckte Schäden können dem Mieter belastet werden, soweit dieser verantwortlich ist.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.

15. Widerrufsrecht (Verbraucher) – Hinweis

  1. Sofern der Mieter Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich im Fernabsatz (z. B. online/Telefon/E-Mail) zustande kommt, kann ein Widerrufsrecht bestehen.

  2. Der Vermieter stellt – sofern erforderlich – eine Widerrufsbelehrung gesondert zur Verfügung.

16. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Ist der Mieter Kaufmann/juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist – soweit zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.